B 2, Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel
Der BVWP (Bundesverkehrswegeplan) 2030 sieht eine Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen (hier Ortsteil Partenkirchen) mit Wanktunnel zur Entlastung der hochbelasteten Ortsdurchfahrt durch die Bundesstraße 2 vor. Die Einstufung liegt im vordringlichen Bedarf mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,8. Der Vorentwurf der Gesamtmaßnahme wurde 2022 durch das BMV (Bundesministerium für Verkehr) genehmigt. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die Regierung von Oberbayern erfolgte am 05.05.2025. Parallel zum Genehmigungsverfahren läuft die Entwurfsplanung der Tunnel- und Brückenbauwerke sowie der Verkehrsanlagen.
Länge: 4,9 km
Kosten: 357,5 Mio. €
Projektstand: In Planung
Mit dem Bau der Maßnahme „B 2 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel“ werden folgende maßgeblichen Planungsziele erreicht:
- Entlastung der Ortsdurchfahrt von Partenkirchen um 40-50% und damit Entlastung der Anwohner im gesamten Ortsteil,
- Erhöhung der Verkehrssicherheit,
- Verbesserung der Fernverkehrsverbindung der Bundesstraße 2,
- Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen und
- Bestehen zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (Fernstraßenausbaugesetz).
Das Kernstück dieser Umfahrungsstraße bildet der Wanktunnel, welcher östlich von Garmisch-Partenkirchen das Wankmassiv durchfährt.
Auch bei der östlichen Umfahrung von Garmisch-Partenkirchen wurden bereits erste Planungen in den frühen 1970er Jahren angestoßen. Für die Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel wurde 2011 im Zuge der Bewerbung für die Olympischen Spiele 2018 eine Planung erstellt, jedoch nach der IOC-Entscheidung gegen München/Garmisch-Partenkirchen nicht weiter vorangetrieben.
Seit 2012 gibt es umfangreiche Änderungen in den technischen Regelwerken und vor allem auch im Naturschutz. Das Staatliche Bauamt Weilheim hat im Herbst 2018 die Planungen wieder aufgenommen. Die Genehmigung des Vorentwurfes durch das BMV erfolgte 2022. Seitdem befindet sich das Staatliche Bauamt in der Bearbeitung der anschließenden Projektphasen.
Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die notwendigen Planungen für das Tunnelbauwerk, die Brücken, die Strecke sowie die notwendige betriebstechnische Ausstattung im Rahmen einer EU-weiten Vergabe bis hin zur Ausschreibung des Gesamtprojektes vergeben. Zur Berücksichtigung der digitalen Offensive des Bundesministeriums für Verkehr wurden eine Vielzahl von Planungsleistungen nun als BIM (Building Information Modeling)-Projekt vergeben. Dies schafft eine durchgängige Digitalisierung im Planungs- und Bauprozess und soll entscheidend zur Kostenwahrheit, Effizienz und Termintreue sowie einer vollumfänglichen Vernetzung aller Planungs- und Entscheidungsträger beitragen. Das Projekt wurde hierzu 2020 durch das Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr als BIM-Pilotprojekt aufgenommen.
Aktuelles:
Die Planunterlagen zum Genehmigungsverfahren wurden vom Staatlichen Bauamt Weilheim am 06.03.2025 an die Regierung von Oberbayern übermittelt, welche am 05.05.2025 das Planfeststellungsverfahren nach FStrG mit Bekanntmachung vom 02.05.2025 eröffnet hat. Nach der digitalen Auslegung (05.05.2025 bis 04.06.2025) können Einwendungen bzw. Stellungnahmen gegen den Plan bis zum 04.07.2025 schriftlich gegenüber der Regierung von Oberbayern erhoben werden. Anschließend wird von der Regierung von Oberbayern, ggf. mit einem vorherigen Erörterungstermin, der Planfeststellungsbeschluss erlassen, welcher nach einer einmonatigen Klagefrist das Baurecht für das Projekt darstellt.
Bauwerke:
- 3,5 km Wanktunnel:
Tunnelsystem: Fahrröhre im Gegenverkehr und befahrbarer Rettungsstollen
Vortriebssystem: Sprengvortrieb, Spritzbetonbauweise
- drei Brücken
- drei Radwegunterführungen