PRESSEMITTEILUNG 34/2022

Weilheim, den 01.04.22

B 2 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel: Vorentwurf vorgelegt

Das Staatliche Bauamt Weilheim hat den Vorentwurf für die B 2 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel zur Genehmigung an die vorgesetzten Behörden versendet. Planfeststellung nächster Meilenstein.

„Mit dem Versand der Vorentwurfsunterlagen hat das Staatliche Bauamt Weilheim einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht, um den Ortsteil Partenkirchen vom Durchgangsverkehr zu entlasten“, teilt Nadine Heiß, Abteilungsleiterin für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, mit. „Während wir auf die Genehmigung der Unterlagen warten, bleiben wir nicht untätig. Die Planungen gehen nun ins Detail mit dem Ziel, in die Planfeststellung einzusteigen und damit Baurecht zu erlangen.“

Im Vorentwurf einer Straßenplanung werden vom Vorhabensträger, hier dem Staatlichen Bauamt Weilheim, sämtliche Unterlagen zusammengestellt, die zur haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung in der Verwaltung erforderlich sind.

Auf der Grundlage verschiedener, aktueller Regelwerke wurde die Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen trassiert und im Hinblick auf viele Einzelaspekte wie Umwelt- und Naturschutz, topografische und geologische Randbedingungen, Sicherheit, Leistungsfähigkeit, aber auch Wirtschaftlichkeit in eine ausgewogene Gesamtlösung überführt.

Die Entwurfsunterlagen werden nach eingehender Prüfung der Regierung von Oberbayern über das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Erteilung des Sicht- bzw. Genehmigungsvermerkes vorgelegt.

Der genehmigte Vorentwurf ist dann die Grundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren, in dem dann auch die Öffentlichkeit beteiligt und letztendlich das Baurecht erwirkt wird. Um das Verfahren zu beschleunigen, wird das Staatliche Bauamt Weilheim bereits parallel zum Genehmigungsprozess des Vorentwurfes die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereiten. Zusätzlich werden die detaillierten Tunnelplanungen vorangetrieben.

Wie bereits im Januar berichtet, werden ab Juni dieses Jahres weitere Tiefbohrungen im Wankmassiv durchgeführt. Die Bohrungen sind notwendig, um die geologischen und hydrologischen Eigenschaften in die weitere Planung einfließen zu lassen.

Die geplante Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel hat eine Länge von 4.869 m, davon 3.517 m im Tunnel. Sie beginnt im Norden am heutigen „Kreisverkehr“ südlich des Tunnels Farchant. Etwa dort, wo heute das Wohnlager für den Bau des Kramertunnels ist, taucht die Ortsumgehung dann in das Wankmassiv ein und kommt rd. 3,5 km später wieder an die Oberfläche. Vergleichbar mit dem Kramertunnel, ist auch beim Wanktunnel ein Haupttunnel geplant, der im Gegenverkehr befahren wird. Nördlich des Haupttunnels ist ein befahrbarer Rettungstunnel mit kleinerem Querschnitt vorgesehen. Östlich des Ortsteils Anzlesau wird die zukünftige B 2 und bisherige B 2 höhenfrei zusammengeführt.

Die Kosten für die Ortsumgehung liegen nach aktueller Kostenberechnung bei 306,3 Mio. Euro.

Der aktuelle Lageplan steht im Internet unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.stbawm.bayern.de/mam/strassenbau/projekte/B17S.ABBA0017.00/2022-03-31_lageplan_luftbild.jpg

Auskunft erteilen: 

Frau Heiß, Tel. 0881/990-1150

Herr Hüntelmann, Tel. 0881/990-1151