PRESSEMITTEILUNG 7/2026
Weilheim, den 11.02.26B 2 Ortsdurchfahrt Murnau: Reschstraße - Bau einer Linksabbiegespur und Erneuerung der Querungshilfe
Baubeginn der mehrwöchigen Maßnahme am 20. Februar
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) baut an der Reschstraße in Murnau eine neue Wohnanlage mit Tiefgarage.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens von rund 20.000 Fahrzeugen täglich auf der B 2 ist es notwendig, eine Linksabbiegespur für die Einfahrt in die Tiefgarage zu errichten. Durch den Bau dieser Linksabbiegespur wird eine Aufweitung der Bundesstraße 2 im Bereich der Wohnanlage der BImA notwendig, wodurch der parallel zur Bundesstraße verlaufende Gehweg nach Norden verlegt werden muss und hierbei gleichzeitig verbreitert wird. Im Zuge dieser Umbaumaßnahmen wird die bestehende Querungshilfe auf Höhe der Einmündung „Am Kreuzfeld“ baulich vergrößert, um auch den Fahrradverkehr sicher über die Reschstraße führen zu können und somit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Die voraussichtlich sieben Wochen dauernde Baumaßnahme beginnt am 20. Februar 2026 nach 9:00 Uhr. Während der Baumaßnahme bleibt die Reschstraße (B 2) im Bereich zwischen der Kreuzung Weindorfer Straße/Obermarkt bis zur Kreuzung mit der Seehauser Straße für die Fahrtrichtung Garmisch-Partenkirchen einspurig befahrbar. Für den Verkehr auf der B 2 in Fahrtrichtung Weilheim ist die Reschstraße in der gesamten Bauzeit gesperrt. Eine weiträumige Umfahrung über Ohlstadt und Sindelsdorf wird eingerichtet.
Entsprechende Vorinformationstafeln werden zeitnah noch aufgebaut. Die ortsansässige Bevölkerung wird gebeten, während der Bauzeit möglichst auf innerörtliche Fahrten mit dem eigenen Pkw zu verzichten.
Der Linien- und Schulbusverkehr wird während der gesamten Bauzeit in Fahrtrichtung Weilheim über Schwaigangerstraße - Schloßbergstraße - Viehmarktplatz - Sollerstraße umgeleitet.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 200.000 €. An den Kosten der Maßnahme beteiligen sich die Bundesrepublik Deutschland für die Umgestaltung der Querungshilfe und der Markt Murnau für die Verbreiterung des Gehweges jeweils anteilig.
Witterungsbedingte Bauzeitverschiebungen können nicht ausgeschlossen werden.
Die BImA (Bauherr), der Markt Murnau und das Staatliche Bauamt Weilheim bitten um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen.
Auskunft erteilen:
beim Staatlichen Bauamt Weilheim: Herr Herda, Tel. 0881/990-1140
beim Bauherrn: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Frau Peller, Tel. 089/5995-3535
