PRESSEMITTEILUNG 13/2026

Weilheim, den 03.03.26

B 2 Starnberg: Verkehrssituation am Tutzinger-Hof-Platz

Beauftragung externer Gutachter

Die Unfallkommission hat sich am Montag, den 2. März 2026 gemeinsam mit Landrat Stefan Frey und Bürgermeister Patrick Janik in einer Videokonferenz über das weitere Vorgehen zur Verkehrssituation am Tutzinger-Hof-Platz ausgetauscht. Dabei wurde vereinbart, dass die Unfallkommission die verkehrliche Situation am Tutzinger-Hof-Platz erneut komplett auf den Prüfstand stellt.

Konkret: Zunächst werden in einem ersten Schritt alle Ampelschaltungen sowie Markierungen an der fünfarmigen Kreuzung mit Blick auf die Verkehrssicherheit unter die Lupe genommen. Insbesondere werden dabei die Verkehrsbeziehungen zwischen Straßen und Fußgängerüberwegen unmittelbar an der Kreuzung bewertet. Hierfür wird ein externes Fachbüro (ein Ampelplaner) beauftragt.

Die Unfallkommission wird in einem weiteren Schritt mit der Zentralstelle für Verkehrssicherheit bei der Landesbaudirektion Kontakt aufnehmen, um die Verkehrssituation an der Kreuzung zu bewerten. Dabei soll nicht nur der unmittelbare Kreuzungsbereich, sondern auch die auf die Kreuzung zulaufenden Straßen, insbesondere die B 2 vertieft betrachtet werden. Hier wird es beispielsweise auch um die Frage gehen, ob die Zahl der Verkehrsäste an der Kreuzung reduziert werden kann und welche Auswirkungen dies für die Verkehrssicherheit, aber auch für die Innenstadt hätte.

Die Stadt Starnberg wird über den Stadtrat dazu jeweils Vorschläge einreichen, die mitgeprüft werden sollen. Ebenso werden die öffentlich bekannten weiteren Vorschläge in die Bewertung einbezogen. Alle Teilnehmer sind sich einig, dass es bei der Betrachtung der Verkehrssituation am Tutzinger-Hof-Platz keine „Denkverbote“ geben wird und alle Möglichkeiten untersucht werden sollen. Sobald die Gutachter feststehen, wird Näheres zum zeitlichen Vorgehen bekanntgegeben werden.  

Die Unfallkommission tagt unter Leitung des Staatlichen Bauamts Weilheim. Ihr gehören auch die Polizeiinspektion Starnberg sowie die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt an.

Auskunft erteilt:

Herr Scheckinger, 0881/990-1110