PRESSEMITTEILUNG 20/2024

Weilheim, den 29.02.24

Gehölzarbeiten an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes

Fortführung von Gehölzarbeiten zur Behebung von Schneebruchschäden auch noch im März

Die Schnee- und Sturmereignisse in diesem Winter haben auch den Straßenbäumen stark zugesetzt. Insbesondere die massiven Schneemassen im Dezember 2023 führten dazu, dass zahlreiche Bäume komplett umfielen oder Äste abbrachen. Größere Schäden an Straßenbäumen an den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes mit akuter Gefährdung der Verkehrssicherheit wurden zeitnah durch die zuständigen Straßenmeistereien oder externe Baumpflegefirmen behoben. Jedoch sind zur vollständigen Herstellung der Verkehrssicherheit weitere Arbeiten, insbesondere die Entfernung von abgebrochenen Ästen und Totholz, notwendig. Die Arbeiten werden auch noch in den kommenden Wochen durch die Straßenmeistereien durchgeführt.

Für Bäume und andere Gehölze gilt nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot im Zeitraum vom 1. März bis 30. September, insbesondere um die Lebensstätten baumbewohnender Tiere zu schützen. Ausgenommen von diesem Verbot sind unter anderem Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sowie schonende Pflegeschnitte. Falls größere Maßnahmen an einzelnen Bäumen notwendig werden, erfolgt vorab eine artenschutzrechtliche Prüfung und Information an die zuständige Untere Naturschutzbehörde, um eine Störung ggf. vorkommender Tiere zu vermeiden. 

Auskunft erteilen: 

Frau Heiß, Tel. 0881/990-1800

Frau Rau, Tel. 0881/990-1331