PRESSEMITTEILUNG 30/2022

Weilheim, den 29.03.22

B 11 Ausbau nördlich Reindlschmiede - Informationen zum Planungsstand

Informationen zum Projektstand im Genehmigungsverfahren

Das Staatliche Bauamt Weilheim plant den Ausbau der B 11 nördlich von Reindlschmiede bis nach Schönrain. Derzeit befindet sich die Planung im sogenannten Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung des Vorhabens. Im Rahmen des Verfahrens konnten Betroffene und Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Fachbehörden, Versorgungsunternehmen) ihre Einwendungen und Anliegen in den Genehmigungsprozess einbringen. Herr des Verfahrens ist die Planfeststellungsbehörde an der Regierung von Oberbayern. Die Behörde hat die Einwendungen dem Staatlichen Bauamt Weilheim zur Stellungnahme übergeben. Das Staatliche Bauamt hat inzwischen zu den Einwendungen Stellung genommen.

In der Regel führt die Regierung von Oberbayern einen Erörterungstermin durch, in dem den Betroffenen und dem Staatlichen Bauamt Gelegenheit gegeben wird, sich zu äußern, um im Idealfall eine einvernehmliche Regelung und Lösung zu strittigen Punkten zu finden. Aufgrund von Corona und nachdem die meisten Anliegen und Forderungen vom Staatlichen Bauamt positiv beurteilt und Einvernehmen signalisiert werden konnte, wurde entschieden auf einen Erörterungstermin zu verzichten.

Im laufenden Jahr wird die Planung so geändert, um die eingegangenen Wünsche, Anliegen und Forderungen weitestgehend zu berücksichtigen. Die Planung soll dann voraussichtlich im Herbst/Winter 2022/2023 erneut ausgelegt werden und den Betroffenen erneut Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Der häufigste Wunsch und Forderung sowohl von Privatpersonen als auch von den betroffenen Gemeinden Königsdorf und Bad Heilbrunn war dabei, mit dem Ausbau der Bundesstraße auch einen Geh- und Radweg zu realisieren. Nach Prüfung und Abstimmung mit vorgesetzten Behörden, wird dem Wunsch Rechnung getragen und ein straßenparalleler Radweg in der weiteren Planung berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Flächenbedarf des Vorhabens jedoch deutlich. Das Staatliche Bauamt hofft daher, dass auch mit dem Geh- und Radweg weiterhin großes Einvernehmen von Seiten der Grundeigentümer mit dem Vorhaben besteht und die notwendigen Flächen erworben werden können.

Auskunft erteilen: 

Herr Vogt, Tel. 0881/990-1144

Herr Herda, Tel. 0881/990-1140