PRESSEMITTEILUNG 20/2022

Weilheim, den 07.03.22

Erneuerung Ortsdurchfahrt Herrsching - laufende Bauarbeiten: ERGÄNZUNG der aktuellen Verkehrsphase mit ZUSÄTZLICHER UMLEITUNG ab 10. MÄRZ

Betroffen ist der Einmündungsbereich Summerstraße in Mühlfelder Straße: Umleitung des Verkehrs Richtung Norden via Seestraße. Einbiegen in Summerstraße für einige Tage nicht möglich. Nur Busse können links abbiegen.

Baubeginn erfolgt

Wie in unserer Pressemitteilung vom 25. Februar 2022 angekündigt und mit der geänderten Grafik der Verkehrsphase 03 kommuniziert, sind seit Dienstag, den 1. März 2022 die Bauarbeiten im letzten Bauabschnitt zwischen der Summerstraße und der Panoramastraße wiederaufgenommen worden.

Wie angekündigt stehen folgende Arbeiten zur Durchführung an: Fertigstellung der Kanalbau- und Trinkwasserleitungsarbeiten, Erneuerung der Gehwege und der Fahrbahn sowie Aufbringung der Markierung der Radschutzstreifen.

! Bauablauf und Verkehrsführung: ZUSÄTZLICHE UMLEITUNG

Einmündungsbereich der Summerstraße in die Mühlfelder Straße:

Der nordwärts fließende Verkehr kann ab Donnerstag, den 10. März 2022 die Linksabbiegerspur in die Summerstraße NICHT nutzen. Eine Ausnahme bilden die Busse. Diese dürfen links in die Summerstraße einbiegen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer folgen der ausgeschilderten Umleitung über die Seestraße, um die Summerstraße zu erreichen. Diese zusätzliche Umleitung wird voraussichtlich bis einschließlich Mittwoch, den 16. März 2022 aufrechterhalten. Grund dafür sind Arbeiten an einer Wasserleitung.

Eventuelle Verkürzungen oder Verlängerungen des genannten Umleitungszeitraums sind möglich.

NICHT BETROFFEN von dieser zusätzlichen Maßnahme und der damit verbundenen Umleitung sind:

Der in Richtung Süden fließende Verkehr.

Parkplatz „Am Ländtbogen“ bleibt offen wie am 25. Februar mitgeteilt.

Anliegerzufahrten: Die Baufirma kommt auf betroffene Anlieger zu.

Hinweis:

Die am 25. Februar 2022 verschickte Pressemitteilung zusammen mit der Infografik zur geänderten Verkehrsphase 03 behält ihre volle Gültigkeit.

Auskunft beim Staatlichen Bauamt Weilheim erteilen:
Herr Eberle, Tel. 0881/990-1246

Frau Schweigler, Tel. 0881/990-1139