PRESSEMITTEILUNG 11/2022

Weilheim, den 04.02.22

Ausbau südlich Allmannshausen (Staatsstraße St 2065) mit Neubau eines Geh- und Radweges: Stand der Planung

Der Ausbau der St 2065 mit Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Allmannshausen und Weipertshausen stellt einen wichtigen Lückenschluss zwischen den Gemeinden Berg und Münsing dar. Parallel laufen Planfeststellungsverfahren und Grundstücksverhandlungen.

Der bestandsnahe Ausbau der Staatstraße St 2065 mit dem Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen Allmannshausen und Weipertshausen wird einen wichtigen Lückenschluss zwischen der Gemeinde Berg und der Gemeinde Münsing entlang des Ostufers des Starnberger Sees darstellen – siehe beigefügten Lageplan. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sowie Grundstücksverhandlungen finden parallel statt.

Ausgangssituation

Die Staatsstraße zwischen Allmannshausen und Weipertshausen befindet sich in einem sehr schlechten Ausbauzustand. Aufgrund des unsteten Verlaufs, der schlechten Sichtverhältnisse, der geringen Breiten und eines fehlenden Geh-und Radweges kommt es immer wieder zu verkehrsgefährdenden Situationen. Der Streckenabschnitt taucht bereits seit 2006 immer wieder in der Unfallstatistik als Unfallhäufung auf.

Die Gemeinden Berg und Münsing fordern deshalb nachhaltig eine Verbesserung des derzeitigen Zustands.

„Uns ist sehr daran gelegen, dass dieser Lückenschluss sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die Fußgänger und Radfahrer zügig kommt. Wir würden es begrüßen, wenn alle Beteiligten dafür konstruktiv zusammenwirken, damit dieses von uns allen gewünschte Verbindungsstück möglichst rasch realisiert werden kann“, konstatieren die Bürgermeister der beiden betroffenen Gemeinden, Rupert Steigenberger, Erster Bürgermeister der Gemeinde Berg, und sein Amtskollege Michael Grasl, Erster Bürgermeister der Gemeinde Münsing.

Planung

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität ist daher ein bestandsnaher Ausbau der Staatsstraße St 2065 südlich von Allmannshausen mit Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs vorgesehen. Da die südlich und nördlich angrenzenden Streckenabschnitte bereits ausgebaut sind, kann durch den geplanten Ausbau für den gesamten Streckenzug von Berg bis Münsing eine einheitliche, verkehrssichere Streckencharakteristik geschaffen werden. Durch den Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges wird insbesondere für den Fuß- und Radverkehr eine künftig sichere und alltagstaugliche Verbindung zwischen Berg und Münsing hergestellt.

Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die neue Trasse soweit wie möglich bestandsorientiert verläuft, also überwiegend dem bisherigen Verlauf folgt und somit flächensparend ist. Eingriffe in die angrenzenden Waldflächen und der hierfür erforderliche Grunderwerb werden damit möglichst geringgehalten.

Die Länge der geplanten Ausbaustrecke beträgt ca. 1,25 km und liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Berg (Landkreis Starnberg) im Norden und Münsing (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) im Süden - siehe Lageplan. Baulastträger der beschriebenen Maßnahme ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim.

Weiteres Verfahren

Zur Sicherung des Baurechts unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit werden die erforderlichen Planfeststellungsunterlagen und die hierzu notwendigen Erhebungen vervollständigt. Insbesondere werden derzeit die von der Baumaßnahme betroffenen Altbäume auf Quartierpotential für Höhlenbrüter untersucht, mit dem Ziel, gegebenenfalls hierfür Ersatzquartiere zu schaffen.

Die Beantragung erfolgt im Frühjahr 2022 bei der Regierung von Oberbayern. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen haben alle von der Baumaßnahme Betroffenen Gelegenheit, zur Planung Stellung zu nehmen.

Parallel zum Planfeststellungsverfahren werden die bereits begonnenen Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern fortgeführt, sodass der Grunderwerb im Idealfall bis zum Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen werden kann.

Auskunft erteilen beim Staatlichen Bauamt Weilheim: 

Frau Schweigler, silke.schweigler@stbawm.bayern.de, Tel. 0881/990-1139

Herr Pittrich, rainer.pittrich@stbawm.bayern.de, Tel. 0881/990-1149