PRESSEMITTEILUNG 103/2021

Weilheim, den 02.09.21

Erneuerung der Fahrbahn auf der B 17 Umgehung Schongau

WEITERE EINWÖCHIGE VERLÄNGERUNG der Sperrung JETZT BIS 10. September für Bauabschnitt zwischen den Anschlussstellen Altenstadt und Schongau Nord / Ankündigung einer dreiwöchigen Sperrung der Anschlussstelle Altenstadt AB 10. September

Ab Montag, den 9. August 2021 wurde als letzter Abschnitt auf der B 17 der rund 2,2 km lange Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Altenstadt und Schongau Nord gesperrt – siehe Übersichtsplan ganz unten bei „Weitere Informationen“. Nachdem die vorangegangenen Bauabschnitte ohne größere Verzögerungen umgesetzt werden konnten, konnten aufgrund der unbeständigen Witterung die Arbeiten im aktuellen Bauabschnitt nicht - wie ursprünglich geplant - zum 28. August fertig gestellt werden. Diese Sperrung wurde zunächst bis Freitag, den 3. September 2021 verlängert.

Verlängerung dieser Sperrung bis 10. September

Aufgrund der schlechten Witterung der vergangenen Tage verzögerten sich die Arbeiten erneut, da aufgrund der zuletzt starken Niederschläge geplante Arbeiten nicht ausgeführt werden konnten. Diese Arbeiten wie z. B. Abdichtungsarbeiten an einer Wirtschaftswegbrücke oder auch die Fahrbahnmarkierungsarbeiten erfordern trockene Witterung. Dank der aktuell günstigeren Wetterprognosen sind alle am Bau Beteiligten zuversichtlich, dass der Durchgangsverkehr auf der B 17 ab Freitag, den 10. September 2021 dann endlich wieder rollen kann.

Dagegen noch nicht fertig gestellt sind die Arbeiten an der Anschlussstelle Altenstadt. Zeitgleich mit der oben beschriebenen Freigabe des Durchgangsverkehrs auf der B 17 erfolgt eine Sperrung der gesamten Anschlussstelle. Die voraussichtlich dreiwöchige Sperrung beginnt somit am 10. September und endet voraussichtlich am 1. Oktober 2021. Entsprechende Umleitungen werden eingerichtet.

Das Staatliche Bauamt Weilheim bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die Arbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen.

Auskunft erteilen:

Herr Lenker, Tel. 0881/990-1020

Herr Stapf, Tel. 0881/990-1021