PRESSEMITTEILUNG 216/2020

Weilheim, den 02.09.20

B 23 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Kramertunnel: Nachtsprengungen am Südportal AB 3. SEPTEMBER

In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2020 wird am Kramertunnel im Süden das Nachtsprengverbot dauerhaft aufgehoben. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr werden hier künftig bis zu zwei zusätzliche Sprengungen ausgeführt. Im Vorfeld wurden Schallmessungen durchgeführt.

Beim Südvortrieb des Kramertunnels wird es in der Nacht von Donnerstag, den 3. September auf Freitag, den 4. September 2020 zur dauerhaften Aufhebung des Nachtsprengverbotes kommen. Künftig finden zwischen 22:00 Uhr am Abend und 6:00 Uhr in der Früh bis zu zwei zusätzliche Sprengungen statt.

Derzeit sind die Arbeiten im Kramermassiv vom Südportal her schon ca. 150 m (Kalotte) vorangekommen. Die Nachtsprengungen werden vom Erkundungsstollen aus über die Querschläge in den Haupttunnel ausgerichtet. Nachtsprengungen sind u. a. zur Erreichung der Vortriebsleistung erforderlich.

Die beauftragte Tunnelbaufirma trifft Vorbereitungen zur Schallminimierung für die Anwohner. Parallel dazu hat im Vorfeld ein externer Schallgutachter über einen Zeitraum von vier Wochen sowohl zum Baulärm als auch von den Sprengungen laufend Messungen durchgeführt, damit die Grenzwerte für den Schallschutz bei den künftigen Nachtsprengungen eingehalten werden und sich der entstehende Lärm im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt.

Auskunft erteilt: 

Herr Wohlketzetter, Tel. 08821/96634-17