PRESSEMITTEILUNG 168/2020

Weilheim, den 02.06.20

B 23 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Kramertunnel: Nachtsprengungen am Nordportal AB 3. JUNI

In der Nacht vom 3. auf den 4. Juni wird am Kramertunnel im Norden das Nachtsprengverbot aufgehoben. Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr werden künftig bis zu zwei zusätzliche Sprengungen ausgeführt. Im Vorfeld wurden Schallmessungen durchgeführt.

Beim Nordvortrieb des Kramertunnels wird es in der Nacht von Mittwoch, den 3. Juni auf Donnerstag, den 4. Juni 2020 zur Aufhebung des Nachtsprengverbotes kommen. Künftig finden zwischen 22:00 Uhr am Abend und 6:00 Uhr in der Früh bis zu zwei zusätzliche Sprengungen statt. Derzeit sind die Arbeiten im Kramermassiv vom Nordportal her schon ca. 340 m vorangekommen. Nachtsprengungen sind grundsätzlich ab einer Vortriebslänge von 250 m im Berginneren möglich und auch zur Erreichung der Vortriebsleistung erforderlich.

Die beauftragte Tunnelbaufirma wird am Nordportal während der Sprengungen einen Schallschutz anbringen. Dieser verschließt während der Sprengungen den gesamten Portalbereich. Im Vorfeld hat ein externer Schallgutachter bei den Tagessprengungen Messungen durchgeführt, damit der Schallschutz für die Anwohner bei den künftigen Nachtsprengungen gewährleistet wird und sich der entstehende Lärm im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt.

Bilddatei mit Bildunterschrift

StBAWM_Kramertunnel_Nordportal_verschliessen_wg_Sprengung.jpg

Arbeiter verschließen das Nordportal, bevor es zur Sprengung kommt.

Hinweis: Die Bilddatei finden Sie ganz unten bei "Weitere Informationen".

Auskunft erteilt: 

Herr Zuber, Tel. 0881/990-1210