PRESSEMITTEILUNG 167/2020

Weilheim, den 28.05.20

Mühlkanalbrücke Schongau (St 2014): HALBSEITIGE SPERRUNG ab Freitag, 29. Mai für 11 Tage

Demontage der Hilfskonstruktionen erfordert halbseitige Sperrung mit Ampelregelung vom 29. Mai morgens bis 8. Juni abends

Im Zeitraum vom 29. Mai morgens bis 8. Juni 2020 abends wird die Staatsstraße 2014 im Bereich der Mühlkanalbrücke (Ortseingang von Schongau, von Peiting kommend) halbseitig gesperrt. Die Verkehrsführung während dieses Zeitraums erfolgt mit Ampelregelung über die einspurige Behelfsbrücke. Die Ampelregelung wird auch in den Nachtstunden und an den Wochenenden und Feiertagen aufrechterhalten.
Während der Sperrung werden die für die Herstellung des Brückenüberbaus erforderlichen umfangreichen Hilfskon-struktionen im Mühlkanal zerlegt und mit einem Mobilkran ausgehoben. Der hierzu erforderliche Mobilkran hat eine so große Aufstandsfläche, dass die beiden Fahrbahnen der neuen Brücke gesperrt werden müssen.
Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis für die entstehenden Verkehrsbe-hinderungen.

Auskunft erteilen:
Herr Prause, Tel. 0881/990-1160
Herr Abenthum, Tel. 0881/990-1167