PRESSEMITTEILUNG 127/2020

Weilheim, den 05.02.20

B 2 Entlastungsstraße Weilheim: Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim zum Bericht im Weilheimer Tagblatt vom 04.02.2020

Nach Durchsicht des Artikels tritt das Staatliche Bauamt Weilheim den Darstellungen im genannten Pressebericht in aller Deutlichkeit entgegen.

Im Bericht vom 04.02.2020 werden „schwerwiegende“ Fehler in einer Übersichtskarte im Faltplan des Staatlichen Bauamtes Weilheim bemängelt, welcher im Rahmen der Bürgerbefragung der Stadt Weilheim zur geplanten Entlastungsstraße verteilt wurde. Diese – nach unserer Auffassung entgegen journalistischer Regeln vorgenommene eigene Bewertung des Redakteurs in einem Bericht - wird in einem Kommentar durch die Aussagen „höchst problematisch“ und „völlig veraltet“ noch verstärkt. Letztlich wird gar die Schlussfolgerung getroffen, dass „eine Befragung auf dieser Basis indiskutabel“ sei.

Das Staatliche Bauamt Weilheim tritt diesen Darstellungen in aller Deutlichkeit entgegen!

Richtig ist, dass die Umrissdarstellung der im Stadtgebiet vorhandenen bebauten Gebiete nicht vollständig ist. Die Aussage, dass sie „veraltet“ wäre, trifft jedoch nicht zu. Sie entspricht der aktuell in der zentralen Geoinformationsdatenbank der Bayerischen Staatsbauverwaltung vorhandenen Version und wurde vom Staatlichen Bauamt auch nicht nachbearbeitet. Zur beabsichtigten Darstellung des grundsätzlichen Verlaufs der untersuchten Trassenkorridore (die exakte Lage der Vorzugstrasse wird erst in einer späteren Planungsphase fixiert) ist der Schemaplan aus Sicht des Staatlichen Bauamts gerade aufgrund der vereinfachten Darstellung gut geeignet. Eine „Irreführung“ der Bürger ist in keiner Weise beabsichtigt und gegeben.

Bemerkenswert ist, dass diese Umrissdarstellung des Stadtgebiets von Weilheim in identischer Fassung bereits seit langem Anwendung in der ausführlichen Infobroschüre des Staatlichen Bauamts und am Info-Point, welcher an mehreren Standorten in Weilheim eingesetzt wurde, Anwendung findet, ohne dass dies von den Beteiligten bemängelt wurde. Selbst in den Themenabenden, bei denen intensiv über alle Aspekte der Planungen gesprochen wurde, erfolgte kein Hinweis auf den unvollständigen Umrissplan. Es ist aus Sicht des Staatlichen Bauamts befremdlich, dass diese Mängel nun vermutlich aus politisch motivierten Gründen kurz vor der bevorstehenden Bürgerbefragung und der anschließenden Kommunalwahl thematisiert werden.

Unzutreffend ist aus Sicht des Staatlichen Bauamts die Annahme, dass die im Faltblatt nicht ganz vollständige schematische Darstellung aller bebauten Flächen im Stadtgebiet Weilheim für die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger entscheidend wäre. Das Faltblatt kann schon aufgrund des Formates nur einen Überblick über die einzelnen Trassenvarianten und deren grundsätzliche Lage geben. Der verwendete Schemaplan dient dabei lediglich der groben Orientierung. Dies ist dem Ziel geschuldet, möglichst alle relevanten Informationen in einer handlichen, für die Stadt leicht versendbaren Veröffentlichung darzustellen. Das Faltblatt verweist aus diesem Grund auf die Website des Staatlichen Bauamtes Weilheim unter www.stbawm.bayern.de, wo weitere, sehr viel detailliertere Informationen wie zum Beispiel die Broschüre „B 2 Entlastungsstraße Weilheim: Zahlen, Daten und Fakten…“ abgerufen werden können.

Die Bürgerinnen und Bürger von Weilheim können sich somit über das Faltblatt, die Infobroschüre, den derzeit im Rathaus befindlichen Info-Point sowie auf der Website des Staatlichen Bauamtes Weilheim vollumfänglich informieren. Zudem wurden im letzten Jahr ein viertägiger Info-Markt, eine achtwöchige Ausstellung sowie fünf Themenabende für die Interessenvertreter durchgeführt. Weitere Informationen erfolgten im Rahmen öffentlicher Stadtratssitzungen und Bürgerversammlungen. Ein Mehr an Information und Transparenz im Planungsprozess ist aus Sicht des Staatlichen Bauamts nicht möglich!

Auch der Vorwurf, die derzeitige Bürgerbefragung der Stadt fuße „auf nicht korrekten Daten“, ist falsch. Sämtliche, zum Zeitpunkt der Erhebung vorliegende Daten wurden in die Planungen aufgenommen. Das Neubaugebiet am Gögerl war zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen zum Naturschutz zwar bereits als solches ausgewiesen, eine Bebauung war aber noch nicht erfolgt. Eine konkrete Berücksichtigung von Wohngebäuden war daher nicht möglich. Deshalb wurde als weiteres Kriterium eine mögliche Betroffenheit der Wohnbauflächen des Flächennutzungsplans ausgewertet und dargestellt. Die UVP-Unterlagen werden derzeit aktualisiert und nach Fertigstellung auf der Website des Staatlichen Bauamtes Weilheim veröffentlicht. Eine wesentlich geänderte Bewertung der verschiedenen Trassenvarianten, die zu einem anderen Abwägungsergebnis führen könnte, ist aufgrund der Aktualisierung jedoch nicht zu erwarten.

Die gemäß Berichterstattung von einem Mitglied des Stadtrats erhobene Forderung nach einem Stopp der Bürgerbefragung entbehrt daher jeder Grundlage. Das Staatliche Bauamt empfiehlt der Stadt Weilheim, die Bürgerbefragung als Mittel des Meinungsbildungsprozesses wie geplant durchzuführen.

Auskunft erteilen:  

Herr Fritsch, Tel. 0881/990-1111

Herr Lenker, Tel. 0881/990-1020