PRESSEMITTEILUNG 94/2019
Weilheim, den 02.10.19B 2 VOLLSPERRUNG bei Eschenlohe - Oberau: START am KOMMENDEN DIENSTAG, 8. Oktober
Die angekündigte fünftägige VOLLSPERRUNG der B 2 nördlich von Oberau beginnt wie kommuniziert am kommenden Dienstag, den 8. Oktober 2019. Züge fahren nach Fahrplan. ALLE FAKTEN auf EINEN BLICK.
Zeitraum der Vollsperrung
Beginn: Dienstag, 8. Oktober 2019 - Ende: spätestens Samstag: 12. Oktober 2019 (am Abend).
Grund der Maßnahme
Erstellung eines neuen Steinschlagschutzzauns an der B 2 zwischen Oberau und Eschenlohe
Zwei Umfahrungsrouten
Nachdem die A 95 direkt in die B 2 und damit in den Baubereich einmündet, wird der Verkehr an der Anschlussstelle Murnau / Kochel von der Autobahn aus- und umgeleitet.
Die westliche Umfahrungsroute verläuft über Murnau Richtung Saulgrub, Unter- und Oberammergau sowie Ettal nach Garmisch-Partenkirchen.
Die östliche Umfahrungsstrecke führt über Kochel, Walchensee und Krün Richtung Innsbruck.
In Fahrtrichtung Süden ist die A 95 somit ab der Anschlussstelle Murnau / Kochel gesperrt. In Fahrtrichtung Norden ist die B 2 ab Oberau und die A 95 ab Autobahnende bis Anschlussstelle Eschenlohe für den angegebenen Zeitraum gesperrt. Die Auffahrt in Eschenlohe auf die A 95 in Richtung Norden ist möglich.
Zugverkehr
Die Züge fahren laut Fahrplan, ohne Beeinträchtigungen.
Zeitplan und Ablauf
Die Vollsperrung der B 2 wird ab Dienstag, 8. Oktober, bis maximal Samstag, 12. Oktober 2019 erfolgen. Für jeden Tag, den die Rodungsmaßnahme früher fertig wird, erhält die ausführende Firma einen Bonus.
Anschließend gehen die Arbeiten unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung ab Montag, den 14. Oktober 2019 weiter. Zur Beschleunigung der Baumaßnahme wird an den Wochenenden ebenfalls gearbeitet. Daher bleibt die halbseitige Sperrung auch an den Wochenenden eingerichtet. Die Baufertigstellung ist für spätestens Freitag, den 6. Dezember 2019, geplant. Sofern nicht gearbeitet wird oder Arbeiten ohne Einschränkungen erfolgen können, wird die Ampel abgebaut. Auch für den Bau der Steinschlagschutzzäune wurde eine Bonus-Malus-Regelung ausgeschrieben.
Fahrverbot auf Forst- und Wirtschaftswegen
Die bereits bestehenden Durchfahrtsverbotsschilder auf Forst- und Wirtschaftswegen bekommen während der gesamten Bauzeit vom 8. Oktober bis Anfang Dezember 2019 dahingehend Verstärkung, dass diese Wege zusätzlich „baulich gesperrt“ werden. Ein unerlaubter Nutzungsversuch wird sich definitiv nicht lohnen.
Auskunft erteilen:
Herr Meister, Tel. 0881/990-1116
Frau Heiß, Tel. 0881/990-1150