PRESSEMITTEILUNG 41/2019

Weilheim, den 29.05.19

Entlastungsstraße B 2 Weilheim: Stellungnahme zum "Kurztunnel"

Das Staatliche Bauamt hat die Variante „Kurztunnel“ unter Einschaltung eines externen Fachbüros für Tunnelbau in angemessener Tiefe untersucht, kam dabei aber zum Ergebnis, dass sie nicht in die Auswahl der sich aufdrängenden Varianten aufgenommen werden kann. Diese planerische Entscheidung wurde im Wesentlichen aufgrund folgender Erkenntnisse getroffen:

Zunächst ist festzustellen, dass die Variantenbezeichnung „Kurztunnel“ für die Bürgerinnen
und Bürger Weilheims in hohem Maße irreführend ist. Unter Beachtung der
verkehrs- und trassierungstechnischen Erfordernisse erstreckt sich das für die Variante
erforderliche Baufeld auf einer Länge von ca. 2 km fast über die gesamte Ortsdurchfahrt
der B2 in Weilheim. Die einzuhaltenden Mindestlängen für die Ein- und
Ausfahrtsrampen der Tunnelbauwerke und für die im Anschluss erforderlichen Fahrstreifenverflechtungen
sorgen dafür, dass im Verlauf der B2 in weiten Teilen (über
1,1 km) eine vierspurige Schnellstraße entstünde. Der gewählte Begriff „Kurztunnel“
suggeriert demgegenüber ein räumlich eng begrenztes, schnell zu realisierendes
und kostengünstiges Projekt als machbare Alternative zu einer echten Entlastungsstraße.

Die notwendige Aufweitung der Fahrbahn der B2 von zwei auf vier Fahrstreifen im
Bereich der Rampen und der Verflechtungsstreifen würde in erheblichem Maße private
Grundstücksflächen beidseits der B2 in Anspruch nehmen, bis hin zu Eingriffen
in den Gebäudebestand.
In den Tunnelbereichen selbst ist aufgrund der äußerst beengten Platzverhältnisse
von höchsten bautechnischen und baubetrieblichen Erschwernissen und daraus resultierend
sehr großen technischen und finanziellen Risiken auszugehen. Beispielsweise
wäre - die technische Machbarkeit vorausgesetzt - eine bis zu dreimalige Umlegung
aller Sparten im Baufeld des Tunnels sowie eine aufwändige halbseitige Betondeckelbauweise
erforderlich. Erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz der anliegenden
Bebauung sind nicht auszuschließen und könnten erst auf Basis einer umfangreichen,
detaillierten Erkundung der Gründungsverhältnisse der anliegenden
Gebäude im Tunnelbereich eingegrenzt werden.

Die Planungsidee „Kurztunnel“ zielt auf eine weitgehend kreuzungsfreie innerörtliche
Schnellstraße ab. Zweifelsohne wird sich dadurch die verkehrliche Leistungsfähigkeit
der B2 erhöhen. Zu den Hauptverkehrszeiten wäre in der Folge von einer deutlich
spürbaren Verkehrszunahme auf der B2 auszugehen, und proportional dazu zu einer
weiteren Erhöhung der Immissionsbelastung der Anwohner durch Lärm und Abgase
in den B2-Abschnitten außerhalb des zentralen Tunnels. Die Abgasemissionen im
Tunnel würden konzentriert über die Portale oder über einen Abluftkamin in Weilheims
Zentrum austreten. Es erschließt sich dem Staatlichen Bauamt nicht, wie diese
Sachverhalte mit der Zielsetzung einer „Entlastungsstraße“ für Weilheim vereinbar
wären.

Die Variante „Kurztunnel“ verringert die Barrierewirkung der B2 nur im zentralen
(Tunnel-)Bereich der Ortsdurchfahrt. In den vierspurigen Abschnitten und im Bereich
der Auf- und Abfahrtsrampen wäre dagegen kein Queren der B2 mehr möglich, weder
für den motorisierten Verkehr noch für Fußgänger oder Radfahrer. Bestehende
Straßeneinmündungen im Bereich der Auf- und Abfahrtsrampen müssten teilweise
aufgelassen und rückwärtige Erschließungen geschaffen werden. Die Trennwirkung
der B2 in Weilheim würde durch den Ausbau in der Gesamtschau deutlich zunehmen.

In Weilheim gibt es in Nord-Süd-Richtung keine geeigneten leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßen
die in der Lage wären, den Umleitungsverkehr während einer mehrjährigen
Tunnel- und Streckenausbauphase auf der B2 aufzunehmen. Selbst bei
feingliedriger Bauweise in vielen Teilabschnitten, wären mehrjährige Verkehrsumleitungen
auch über schmale Wohnstraßen unvermeidlich. Selbst wenn diese nicht
offiziell als „Umleitungsstrecken“ ausgeschildert wären, zeigt die Erfahrung: Der ortskundige
Schleichverkehr würde zu erheblichen Belastungen und Gefährdungen der
Anwohner führen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Variante „Kurztunnel“ allein aus vorgenannten
Gründen nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Weilheim sein
kann. Selbstverständlich werden wir alle Interessierten im Rahmen der bevorstehenden
„Infomärkte“ und „Themenabende“ umfassend und transparent über die bisherigen
Planungen und Erkenntnisse – auch bezüglich der Variante „Kurztunnel“ - informieren,
sowie Hinweise und Anregungen sammeln.

Unser Ziel ist es, dass am Ende des Dialogprozesses keine Fragen offen bleiben
und damit eine solide Basis geschaffen ist, eine Variante zu finden, die den Belangen
des Straßenbaulastträgers und der Stadt Weilheim gleichermaßen gerecht wird.

 

Auskunft erteilt:

Herr Fritsch, Tel. 0881/990-1111