PRESSEMITTEILUNG 77/2018

Weilheim, den 20.11.18

Staatsstraße 2069: Westumfahrung Starnberg und Ausbau bei Mamhofen: Verkehrsfreigabe durch das Staatliche Bauamt Weilheim am 3. Dezember 2018

Am Montag, 3. Dezember 2018 um 11 Uhr ist es so weit: das Staatliche Bauamt Weilheim wird für die Westumfahrung Starnberg und den Aus-bau bei Mamhofen den Verkehr freigeben.

Die bauliche Fertigstellung der neuen 5,9 Kilometer langen Staatsstraßenverbindung zwischen dem Kreisverkehr „Waldkreuzung“ und dem bereits fertig gestellten Kreisverkehr bei Söcking steht unmittelbar bevor. Bestandteile der neuen Staatsstraße 2069 sind die Westumfahrung Starnberg, welche in kommunaler Sonderbaulast realisiert wurde, und der bestandsorientierte Ausbau der bisherigen Kreisstraße STA 3 bei Mamhofen in Regelbaulast durch den Freistaat Bayern.

„Das Staatliche Bauamt Weilheim hat das Projekt von den ersten Planungsschritten über die Ausführungsplanung und Ausschreibung bis hin zur Bauabwicklung vollumfänglich betreut und gesteuert. Beitrag der Stadtverwaltung Starnberg war lediglich der Grunderwerb für das Teilprojekt „Westumfahrung Starnberg“, erklärt Behördenleiter Uwe Fritsch. Von den Gesamtkosten der neuen Staatsstraße (Westumfahrung Starnberg + Ausbau bei Mamhofen) in Höhe von rund 16,1 Mio. Euro trägt der Freistaat Bayern mit rund 13,5 Mio. Euro (=84%) den Löwenanteil.

„Vor diesem Hintergrund war zunächst eine „Feierliche Verkehrsfreigabe“ unter Federführung des Staatlichen Bauamts mit anschließendem Bürgerfest der Stadt Starnberg als gemeinsame Veranstaltung am Samstag, den 1.12.2018 geplant. Die Einweihungsfeier der Stadt und Verkehrsfreigabe durch das Staatliche Bauamt finden nun jedoch getrennt statt. An der Einweihungsfeier der Stadt wird sich der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt, nicht beteiligen“, so Fritsch weiter.

„Wir bedauern das. Jedoch vermissen wir seitens der Stadt insoweit jegliche partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der staatlichen Seite. Befremdlich ist, dass die Stadtverwaltung nun im Alleingang und ohne Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt eingeladen hat. Mehrmalige Versuche, eine gemeinsame Abstimmung herbeizuführen, wurden ignoriert; ebenso die Ankündigung, dass das Staatliche Bauamt sich unter diesen Umständen nicht beteiligen werde. Schließlich wurde auch eine vorherige letztmalige Aufforderung, die Hoheitszeichen des Freistaats Bayern sowie die amtsseitig zur Verfügung gestellte Adressliste für den Versand der (ursprünglich gemeinsam geplanten) Einladung nicht zu verwenden und die Beteiligung des Staatlichen Bauamts zu streichen, ignoriert. Das ist in dieser Art und Weise völlig unüblich und seitens des Staatlichen Bauamts auch nicht akzeptabel“ führt Fritsch aus.

Das Staatliche Bauamt Weilheim sieht deshalb von einer Teilnahme an der Samstagsveranstaltung ab und wird die neue Staatsstraßenverbindung am Montag, 3. Dezember 2018 im Rahmen eines separaten Termins für den Verkehr freigeben. Nähere Informationen folgen.

Auskunft erteilt:

Uwe Fritsch, Tel. 0881/990-1110