Grünpflege

Grünpflegearbeiten im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes tragen dazu bei, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Nutzung der Straße zu sichern und die Aufgaben und Funktionen der Grünflächen und Straßenbäume zu erhalten. Um den vielfältigen Anforderungen an die Grünflächen bei Minimierung des Pflegeaufwands gerecht zu werden, ist eine differenzierte Grünpflege notwendig.

Stabile Gehölzbestände entwickeln sich dann, wenn die Sträucher regelmäßig, d. h. im Abstand von etwa zehn Jahren auf den Stock gesetzt werden. Informationen mit Fotobeispielen zur Pflege von Gehölzbeständen sind hier zu finden.

Die Pflege von Straßenbäumen erfolgt unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit und des langfristigen Erhalts des Baumbestandes. Regelmäßige Pflegemaßnahmen an Straßenbäumen umfassen deshalb Arbeiten wie Totholzentfernung, Herstellung des Lichtraumprofils und Kronenpflege. Bei stärkeren Eingriffen in die Krone werden Fachfirmen mit der Baumpflege beauftragt. Weitere Informationen mit Fotobeispielen zur Pflege von Straßenbäumen sind hier zu finden.

Um mögliche Gefährdungen der Verkehrssicherheit rechtzeitig zu erkennen, sind regelmäßige Baumkontrollen nötig. Das Staatliche Bauamt Weilheim führt diese auf den eigenen Grundstücken durch. Auf den an die Straßen angrenzenden Grundstücken sind die jeweiligen Nachbareigentümer dafür verantwortlich.

Das Staatliche Bauamt Weilheim möchte in diesem Zusammenhang hierauf besonders hinweisen: Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind durch Widmung im Straßen- und Wegerecht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Hier gilt die sogenannte „strenge Verkehrssicherungspflicht“, also die generelle Pflicht, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Praktisch heißt dies für den Grundstückseigentümer, dass Kontrollen und gegebenenfalls Baumpflegemaßnahmen notwendig sind, damit aufgrund von Umstürzen oder Astabbrüchen auf den genannten Straßen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Sofern Bäume an einen Weg oder eine Straße grenzen, sollte sich der jeweilige Grundstückseigentümer den Bewuchs ansehen und überprüfen, ob von diesem eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr ausgehen könnte. Die Verantwortung obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

Je älter der Baum, desto wertvoller ist er für das Landschaftsbild, als ökologischer Lebensraum und als CO2-Senke. Das Zusammenspiel zwischen Baumkontrolle, Baumpflege, Verkehrssicherheit und Klimaschutz zeigt der Film der Zentralstelle Landschaftsplanung an der Landesbaudirektion Bayern, der in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und der Straßenmeisterei Hausham entstanden ist. Klimaschutz durch Baumkontrolle und Baumpflege entlang der Straßen in Bayern (youtube.com)

Neben Straßenbäumen und Gehölzflächen gehören auch Offenland- und Wiesenflächen im Straßenrandbereich zur Grünpflege des Betriebsdienstes. Ausgewählte Flächen, sogenannte ökologische Auswahlflächen, werden durch eine speziell abgestimmte Mahd mit Abfuhr des Schnittguts gepflegt. Weitere Flächen werden weiterhin gemulcht, jedoch zeitlich versetzt gemäht. Diese beiden Bewirtschaftungsweisen haben insbesondere die Förderung des Artenreichtums zum Ziel und leisten einen wichtigen Beitrag zur Biotopvernetzung. Das Konzept zur ökologischen Aufwertung von Straßenbegleitflächen in der Staatsbauverwaltung kann unter diesem Link eingesehen werden.

Stand: 01/2024