PRESSEMITTEILUNG 66/2018

Weilheim, den 26.10.18

Mühlkanalbrücke in Schongau (St 2014) - AKTUELLE MASSNAHMEN ab 29. Oktober

Vervollständigen des Baugrubenverbaus am 29.10.2018 - Wartung und Prüfung der Behelfsbrücke am 30. u. 31.10.2018 - Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung vom 29. - 31.10.2018

Am 29. Oktober 2018 wird der Baugrubenverbau zur Herstellung des Widerlagers auf der Seite Schongau fertiggestellt. Aus Gründen der Arbeitssicherheit in der dann ca. 5 m tiefen Baugrube ist es erforderlich, bis zur Fertigstellung des Verbaues an diesem Tag den Verkehr unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung über die Behelfsbrücke zu führen.

Am 30. und 31. Oktober 2018, jeweils von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, wird die einspurige Behelfsbrücke gewartet und geprüft. Da die Brückenuntersicht und die beidseitig angeordneten Fachwerkträger der Brücke nur von der Fahrbahn aus mit einem mobilen Besichtigungsgerät geprüft werden können, muss die Behelfsbrücke gesperrt werden.
Der Verkehr wird über die verbliebende Hälfte der Bestandsbrücke geführt. Die Verkehrsführung erfolgt ebenfalls über eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung. Da es sich bei der Behelfsbrücke aufgrund der Bauart um ein dynamisch stark beanspruchtes Bauteil handelt, muss diese jeweils im Abstand von sechs Monaten gewartet und geprüft werden.
Die Wartung und Prüfung ist Grundlage für die Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit der Brücke.

Wir bitten daher einerseits um Verständnis für die während der Arbeiten unumgänglichen Verkehrsbehinderungen und andererseits um großräumiges Umfahren dieses Bereichs wegen Staugefahr an dieser Stelle.

Auskunft erteilt:
German Abenthum, Tel. 0881/990-1167